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Der Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich für Schüler mit besonderem Förderbedarf oder für behinderte Kinder lässt das Anforderungsprofil des Fachs und der Klassenstufe unberührt und bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schüler in die Lage versetzt werden, diesem zu entsprechen. Die Art und Weise solcher Hilfen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Entscheidung obliegt der Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz, unter Vorsitz der Schulleitung.


NTA Anregungen zur Vorgehensweise für Kollegien und Schulleitungen
NTA Zuständigkeiten
NTA mögliche einzelfallbezogene Maßnahmen
NTA Checkliste zum Nachteilausgleich
NTA Vorschlag zur Dokumentation
NTA Modul E chronische Erkrankungen und die Auswirkungen auf den Schulalltag

Ansprechpartner zum Nachteilsausgleich allgemein
im Staatlichen Schulamt Göppingen

Ansprechpersonen der Arbeitsstelle Kooperation

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