Der Nachteilsausgleich für Schüler mit besonderem Förderbedarf oder für behinderte Kinder lässt das Anforderungsprofil des Fachs und der Klassenstufe unberührt und bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schüler in die Lage versetzt werden, diesem zu entsprechen. Die Art und Weise solcher Hilfen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Entscheidung obliegt der Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz, unter Vorsitz der Schulleitung.
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Anregungen zur Vorgehensweise für Kollegien und Schulleitungen
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Zuständigkeiten
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mögliche einzelfallbezogene Maßnahmen
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Checkliste zum Nachteilausgleich
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Vorschlag zur Dokumentation
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Modul E chronische Erkrankungen und die Auswirkungen auf den Schulalltag
Ansprechpartner zum Nachteilsausgleich allgemein
im Staatlichen Schulamt Göppingen