Um das Kennenlernen von jungen Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen und das Miteinander zu unterstützen, stellt
das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport jährlich Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert werden Begegnungen und gemeinsame Aktivitäten zwischen allgemeinen Schulen und den Sonderpädagogischen Bildungs-
und Beratungszentren (SBBZ) oder allgemeinen Kindergärten und Schulkindergärten.
Regelmäßige Begegnungen und persönliche Kontakte stehen dabei im Vordergrund.
Mit der Schulgesetzänderung zum 1. August 2015 ist das gegenseitige Kennenlernen, Erleben und Lernen voneinander durch die
Bestrebungen der inklusiven Bildungsangebote für viele Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung im schulischen
Kontext bereits ermöglicht worden. Jedoch bleiben weiterhin Kinder und Jugendliche aus Schulkindergärten, SBBZs und
allgemeinbildenden Schulen ohne diese Erfahrungswerte. Um gemeinsame Projekte, AGs, Ausflüge oder auch Schullandheimaufenthalte zu
unterstützen, können diese Aktivitäten als „Begegnungsmaßnahmen“ finanziell bezuschusst werden.
Die Begegnungsmaßnahmen beabsichtigen, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam neue Erfahrungen machen und
voneinander und miteinander lernen dürfen, so dass Berührungsängste mit „dem Fremden" abgebaut und Vorurteile erst gar
nicht aufgebaut werden. Gemeinsame Erlebnisse bewirken die Anbahnung und Förderung von sozialen Fähigkeiten, das Entdecken
eigener und fremder Stärken und Strategien und wirken sich positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder und
Jugendlicher aus.
Steht der Begegnungscharakter im Vordergrund, sind der Kreativität in Ausgestaltung und Durchführung kaum Grenzen
gesetzt.
Wünschenswert ist, dass sich möglichst viele Schulen und Kindergärten ermutigen lassen, den ihnen anvertrauten jungen
Menschen vielfältige Chancen und Gelegenheiten der Begeg-nung zu ermöglichen.
- Im Merkblatt des Kultusministeriums (Oktober 2016) sind u.a. weitere Beispiele und die Bedingungen für die Bezuschussung für Begegnungsmaßnahmen genannt.
- Der Vorgang der Beantragung und die Termine sind in der Übersicht dargestellt.
- Bitte beachten Sie die neuen Formulare zur Beantragung
und Abrechnung
von Begegnungsmaßnahmen.