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Autismus

Was versteht man unter Autismusspektrumsstörungen?


Man versteht darunter

  • eine anhaltende Entwicklungsstörung, die nur von Fachärzten festgestellt werden kann
  • zeigt sich als eine Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung mit Auswirkungen auf die Bereiche Wahrnehmung, soziale Interaktion und Kommunikation
  • ist keine einheitliche Krankheit, sondern eher ein Sammelbegriff für eine ganze Reihe von völlig unterschiedlichen neurobiologischen Störungen
  • ist ein „Symptomspektrum“ von sehr diskreten Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion bis hin zu schweren Verhaltens- und Befindlichkeitsstörungen
  • ist eine Störung der Persönlichkeitsentwicklung mit weitreichenden Folgen für das Selbstverständnis, für das Verhalten, für das Lernen und in  der Interaktion


Erste Hinweise auf eine Autismusspektrumsstörung können folgende Beobachtungen sein:

  • vermindertes Interesse an anderen Kindern
  • Mühe mit Neuem und Veränderungen
  • motorische Ungeschicklichkeit
  • auffällige, z.B. "altkluge" Sprache
  • Außenseiter- oder Opferrolle
  • Schwierigkeiten, soziale Abläufe in der Gruppe oder Interaktionen zu verstehen
  • ausgeprägte Spezialinteressen
  • wenig Verständnis für Witze, Sprachspiele u.ä.


Die Autismusbeauftragten des Schulamtes sind Ansprechpartner/innen für

  • Lehrer/innen
  • Eltern Schulen
  • Schulen
  • Schulbegleiter/innen
  • die betroffenen Autisten
  • Jugendämter

Aufgaben


Die Autismusbeauftragten informieren über

  • Formen der Autismusspektrumsstörung
  • Möglichkeiten diagnostischer Abklärung
  • individuelle Fördermöglichkeiten in Kindergarten und Schule
  • außerschulische Hilfsangebote


Die Autismusbeauftragten beraten bei

  • methodischen und didaktischen Fragestellungen
  • der Klärung des individuellen Förder- und Lernbedarfs
  • Nachteilsausgleich
  • Verhaltens- und Lernbesonderheiten der Kinder/Jugendlichen
  • schulrechtlichen Fragen (z.B. Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich, Prüfungen)
  • Fragen zu außerschulischen und sozialrechtlichen Hilfen (z.B. Schulbegleitung)

Ziel ist, Bedingungen zu schaffen, so dass das Kind/der Jugendliche mit Autismus den am besten geeigneten Lernort/Schule besuchen kann.

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Beratung

Nehmen Sie Kontakt mit der/dem Autismusbeauftragten auf, der für Ihre Schule zuständig ist.

    • Regine Janositz

    Zuständigkeitsbereich: Gesamtkoordination SSA Göppingen

    Hardtschule SBBZ Lernen
    Zeppelinstr.  3 - 13
    73061 Ebersbach
    07163 161-50500 (Schule)
    regine.janositz@ssa-gp.kv.bwl.de

    • Peter Kindermann

    Zuständigkeitsbereich: Landkreis Göppingen und Ostalbkreis

    Bodelschwingh-Schule Göppingen
    SBBZ geistige, körperlich-motorische Entwicklung und Lernen
    Schulerburgstraße 24
    73033 Göppingen
    07161 202-6060 (Schule)
    peter.kindermann@ssa-gp.kv.bwl.de

    • Axel Wild

    Zuständigkeitsbereich: Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis

    Pistorius-Schule
    SBBZ geistige, körperl.-mot. Entwicklung
    Brückenstr. 12
    89542 Herbrechtingen

    07324 98950 (Sekretariat Schule)
    axel.wild@ssa-gp.kv.bwl.de

    • Klara Ida Hofmann

    Zuständigkeitsbereich: Berufliche Schulen

    Justus-von-Liebig-Schule
    Christian-Grüninger-Str. 12
    73035 Göppingen
    07161 613-100 (Sekretariat Schule)
    klaraida.hofmann@ssa-gp.kv.bwl.de

    • N.N.

    Zuständigkeitsbereich: Gymnasium

    Anfragen über Gesamtkoordination Regine Janositz





    • Judith Weiß

    Zuständigkeitsbereich: Landkreis Ostalbkreis

    Schillerschule Heubach
    Adlerstr. 53
    73540 Heubach
    07173 180821 (Sekretariat Schule)
    judith.weiss@ssa-gp.kv.bwl.de