Die inklusive Beschulung stellt einzelfallbezogen ein alternatives sonderpädagogisches Bildungsangebot dar. Erziehungsberechtigte, die
den inklusiven Weg für und mit ihrem Kind gehen wollen, melden dies bis zum 01. Februar über die derzeit zuständige Schule
oder direkt beim Staatlichen Schulamt Göppingen.
Im sich daran anschließenden Prozess der Bildungswegekonferenz wird der zukünftige Lernort des Kindes geplant und festgelegt.
Das Staatliche Schulamt verantwortet die Schulangebotsplanung. Es plant für Kinder, die zieldifferent unterrichtet werden,
gruppenbezogene inklusive Bildungsangebote. Zieldifferenz bedeutet, dass Kinder dem Bildungsplan im Förderschwerpunkt Lernen oder dem
Bildungsplan Geistige Entwicklung folgen. Kinder, die zielgleich unterrichtet werden, können die Bildungsziele bzw. Abschlüsse
der allgemeinen Schule erreichen.
Die allgemeinen Schulen erhalten Unterstützung durch die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Weitere Informationen für Eltern und Schulen stellen wir Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Beachten Sie dazu auch noch die weiteren Informationsmöglichkeiten in den unten aufgeführten Links.
Begleitstelle Inklusion
Ansprechpartner im Staatlichen Schulamt Göppingen
Elke Schmid (Schulrätin)
Elke.Schmid@ssa-gp.kv.bwl.de
Weitere Informationen zu Unterstützungs- und Fortbildungsangeboten bei inklusiven Bildungsangeboten an der allgemeinen Schule finden Sie auch beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (ZSL):
www.zsl-bw.de/,Lde/Startseite/ueber-das-zsl/regionalstelle-schwaebisch-gmuend
https://lehrerfortbildung-bw.de
https://zsl-bw.de/,Lde/startseite/beratung/beratung-asko
Und auf der Seite des Kultusministeriums (KM):
https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/sonderpaedagogische-bildung/inklusion
Termine
Bitte beachten Sie die folgenden schuljährlichen Termine. Maßgeblich ist der Termin des Posteingangs am Staatlichen Schulamt:
bis 01. November |
|
bis 01. Februar |
|
bis 15. Juni |
|
Hinweis für Eltern und Schulen zum SBA Verfahren:
Die Feststellung kann zum darauffolgenden Schuljahr nur dann sichergestellt werden , wenn Antragsstellung und Lernortmeldung (Inklusion oder SBBZ) bis zu den oben genannten Terminen mit vollständigen Unterlagen am Staatlichen Schulamt erfolgt ist.
HINWEIS: Bitte nehmen Sie alle Eintragungen ausschließlich in den Antragsdokumenten vor. Beigefügte Anlagen oder Anhänge werden nicht bearbeitet.
Für Fragen zum sonderpädagogischen Feststellungsverfahren sind wir während der Schulwochen per E-Mail: beratung-sonderpaedagogik@ssa-gp.kv.bwl.de erreichbar.
Gerne rufen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt zurück.
Downloads
Für Erziehungsberechtigte
Für allgemeine Schulen und SBBZ: