Jede Schülerin und jeder Schüler soll bei Bedarf die Möglichkeit haben, eine Ganztagsschule in erreichbarer Nähe zu besuchen.
Information und Beratung zu den verschiedenen Ganztagsmodellen nach § 4a SchG in der Primarstufe und nach § 8a SchG in Gemeinschaftsschulen sowie nach Schulversuch in der Primar- und Sekundarstufe I erhalten Sie bei den Ansprechpartnern.