Der erfolgreiche Abschluss von Hauptschule, Werkrealschule und Realschule gilt als Voraussetzung für berufliche Ausbildungsgänge und als Grundlage für weitere Schulabschlüsse. Wer in seinem bisherigen schulischen Werdegang keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnte, diesen aber als Zugangsvoraussetzung für eine Berufsausbildung oder weitere berufliche Qualifikationen benötigt, hat die Möglichkeit, diesen Abschluss über die sogenannte Schulfremdenprüfung zu erwerben.
Auch wer bereits einen Hauptschulabschluss erworben hat, aber dabei auf die Prüfung in der Fremdsprache Englisch verzichtet hat, kann diese Prüfung im Rahmen der Schulfremdenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses als Einzelprüfung nachholen.
Seit dem Prüfungsdurchgang 2013 wird als zusätzliche Möglichkeit die Schulfremdenprüfung Werkrealschule angeboten, die in ähnlicher Weise wie die Schulfremdenprüfung Realschule ebenfalls zum Erwerb eines Mittleren Bildungsabschlusses führt.
Nach der neuen Prüfungsordnung vom Jahr 2019 ist in der Schulfremdenprüfung Hauptschule die Wahl der Sonderfremdsprache als Herkunftssprache anstelle von Englisch ab dem Prüfungsdurchgang 2020 nicht mehr möglich. Jeder Prüfling muss also an der Englischprüfung teilnehmen.
Die notwendigen Formulare für die Anmeldung können auf der Homepage heruntergeladen werden. Falls kein Internetzugang vorhanden ist, sendet das Staatliche Schulamt Göppingen die Formulare für die Anmeldung auf Anfrage zu. Die Meldung zur Teilnahme an der Schulfremdenprüfung muss zusammen mit den nötigen Unterlagen bis spätestens 01. März des jeweiligen Prüfungsjahres vollständig und in zweifacher Ausfertigung beim Staatlichen Schulamt Göppingen vorliegen.
Schulfremdenprüfung Realschule
Schulfremdenprüfung Werkrealschule
Schulfremdenprüfung Hauptschule
Ansprechpartner
im Staatlichen Schulamt Göppingen:
Peter Jiskra
Pruefungen@ssa-gp.kv.bwl.de
Jochen Müller
Pruefungen@ssa-gp.kv.bwl.de
Tim Schwinger
Pruefungen@ssa-gp.kv.bwl.de
Bei Fragen zur Schulfremdenprüfung wenden Sie sich bitte ab 01. Oktober an die aufgeführten Ansprechpartner.