Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Besondere Förderbedürfnisse können sich insbesondere ergeben
- bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben,
- in Mathematik,
- bei mangelnden Kenntnissen in der deutschen Sprache,
- bei besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit,
- bei chronischen Erkrankungen,
- bei Behinderungen oder
- bei einer Hochbegabung.
Die individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen bestimmen den Unterricht und erfordern Differenzierung und Individualisierung. Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von grundlegender Bedeutung, dass ihre Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Schulstufen erkannt werden. (Verwaltungsvorschrift vom 8. März 1999, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008; Allgemeine Ziele und Grundsätze, 1. Absatz)
Rechtliche Grundlagen: Verwaltungsvorschrift
Rechtliche Grundlagen: Leistungsmessung, Leistungsbeurteilung