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Autismus

Was versteht man unter Autismusspektrumsstörungen?


Man versteht darunter

  • eine anhaltende Entwicklungsstörung, die nur von Fachärzten festgestellt werden kann
  • zeigt sich als eine Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung mit Auswirkungen auf die Bereiche Wahrnehmung, soziale Interaktion und Kommunikation
  • ist keine einheitliche Krankheit, sondern eher ein Sammelbegriff für eine ganze Reihe von völlig unterschiedlichen neurobiologischen Störungen
  • ist ein „Symptomspektrum“ von sehr diskreten Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion bis hin zu schweren Verhaltens- und Befindlichkeitsstörungen
  • ist eine Störung der Persönlichkeitsentwicklung mit weitreichenden Folgen für das Selbstverständnis, für das Verhalten, für das Lernen und in  der Interaktion


Erste Hinweise auf eine Autismusspektrumsstörung können folgende Beobachtungen sein:

  • vermindertes Interesse an anderen Kindern
  • Mühe mit Neuem und Veränderungen
  • motorische Ungeschicklichkeit
  • auffällige, z.B. "altkluge" Sprache
  • Außenseiter- oder Opferrolle
  • Schwierigkeiten, soziale Abläufe in der Gruppe oder Interaktionen zu verstehen
  • ausgeprägte Spezialinteressen
  • wenig Verständnis für Witze, Sprachspiele u.ä.


Die Autismusbeauftragten des Schulamtes sind Ansprechpartner/innen für

  • Lehrer/innen
  • Eltern Schulen
  • Schulen
  • Schulbegleiter/innen
  • die betroffenen Autisten
  • Jugendämter

Aufgaben


Die Autismusbeauftragten informieren über

  • Formen der Autismusspektrumsstörung
  • Möglichkeiten diagnostischer Abklärung
  • individuelle Fördermöglichkeiten in Kindergarten und Schule
  • außerschulische Hilfsangebote


Die Autismusbeauftragten beraten bei

  • methodischen und didaktischen Fragestellungen
  • der Klärung des individuellen Förder- und Lernbedarfs
  • Nachteilsausgleich
  • Verhaltens- und Lernbesonderheiten der Kinder/Jugendlichen
  • schulrechtlichen Fragen (z.B. Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich, Prüfungen)
  • Fragen zu außerschulischen und sozialrechtlichen Hilfen (z.B. Schulbegleitung)

Ziel ist, Bedingungen zu schaffen, so dass das Kind/der Jugendliche mit Autismus den am besten geeigneten Lernort/Schule besuchen kann.

Beratung

Nehmen Sie Kontakt mit der/dem Autismusbeauftragten auf, der für Ihre Schule zuständig ist.

Regine Janositz

Zuständigkeitsbereich: Gesamtkoordination SSA Göppingen

Hardtschule SBBZ Lernen
Zeppelinstr.  3 - 13
73061 Ebersbach
07163 9419-30 (Schule)
regine.janositz@ssa-gp.kv.bwl.de


Peter Kindermann

Zuständigkeitsbereich: Landkreis Göppingen und Ostalbkreis

Bodelschwingh-Schule Göppingen
SBBZ geistige, körperlich-motorische Entwicklung und Lernen
Schulerburgstraße 24
73033 Göppingen
07161 202-6060 (Schule)
peter.kindermann@ssa-gp.kv.bwl.de


Axel Wild

Zuständigkeitsbereich: Landkreis Heidenheim und Ostalbkreis

Pistorius-Schule
SBBZ geistige, körperl.-mot. Entwicklung
Brückenstr. 12
89542 Herbrechtingen

07324 98950 (Sekretariat Schule)
axel.wild@ssa-gp.kv.bwl.de


Klara Ida Hofmann

Zuständigkeitsbereich: Berufliche Schulen

Justus-von-Liebig-Schule
Christian-Grüninger-Str. 12
73035 Göppingen
07161 613-100 (Sekretariat Schule)
klaraida.hofmann@ssa-gp.kv.bwl.de


N.N.

Zuständigkeitsbereich: Gymnasium

Anfragen über Gesamtkoordination Regine Janositz






Judith Weiß

Zuständigkeitsbereich: Landkreis Ostalbkreis

Schillerschule Heubach
Adlerstr. 53
73540 Heubach
07173 180821 (Sekretariat Schule)
judith.weiss@ssa-gp.kv.bwl.de

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